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Wähle den Fragenkatalog aus, der für Dich von Interesse ist.

Unsere FAQs werden weiter wachsen, damit Ihr Euch bereits vor der Anmeldung, aber auch in der Vorbereitungszeit auf das Festival bestens informiert fühlt. Damit wir alles in unserem Frage-Antwort-Spiel abbilden können, freuen wir uns über jede Frage von Euch, die wir hier gerne ergänzen. Bei Unklarheiten stehen wir Euch natürlich gerne zur Verfügung.

Alles rund um das Festival. Anfahrt, Unterbringung, Preise, Erstattung und vieles mehr.

Damit wir alle eine gute und entspannte Zeit, gemeinsam miteinander auf dem Festival verbringen können.

Was geht hier auf der Website ab, wie geht Ihr mit meinen Daten um, und wie kann ich mich eigentlich anmelden?

Neuigkeiten und interessante Infos über aktuelle Entwicklungen finden sich hier in unserem Newsbereich.

FAQs

Fragen rund um das Festival.

Unsere Marktordnung

Vertragsbestandteil zur Teilnahme am Festival „Das Große Treffen“, das vom 06.-11. August 2024 stattfinden wird. Veranstalter ist Firma Hammerschlag, Alexander Maier. Stand: 10. September 2023. Aktualisierungen der Marktordnung sind möglich.

Wo findet "Das Grosse Treffen" statt?

Zwischen Aach und Volkertshausen –  zwei kleinen aber wohl bekannten Nestern im Süden Deutschlands, einen Steinwurf vom wunderschönen Bodensee entfernt, die Berge in Griffweite – dort befindet sich der Ort an dem das DGT stattfinden wird. Dieser viele Hektar große, in die wunderschöne Natur eingebundene Ort ist der Veranstaltungsort des DGT. Ihr könnt Euch hier einen groben Überblick verschaffen.

Ab wann kann ich anreisen/aufbauen?

Anreise und Aufbau ist ab Dienstag 10 Uhr möglich. Bis jedoch spätestens Donnerstag 19 Uhr. Eine spätere Anreise oder ein späterer Aufbau ist nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich.

Wie melde ich mich vor Ort an?

Bist du ein angemeldeter Händler, Künstler, Darsteller oder die Kontaktperson für eine gemeldete Lagergruppe, so meldest du dich bitte direkt in der Info an. Diese befindet sich mittig auf dem Gelände im großen Holzturm.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die jeweiligen Kosten entnimmst du bitte Deinem Vertrag. Im Normalfall entstehen keine weiteren Kosten, es sei denn durch grob fahrlässige Sachbeschädigungen oder grob fahrlässiges Fehlverhalten, was wir dann natürlich gesondert in Rechnung stellen werden. Für Teilnehmer von Gruppen berechnen wir pauschal 29,- Euro für den gesamten Zeitraum des Festivals. Kinder bis 8 Jahre sind frei. Für Händler variieren die Preise und werden individuell festgelegt. Unsere Richtpreise bspw. für den Laufmeter Fläche, teilen wir Dir auf Anfrage gerne mit. Ticketpreise für Besucher werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Hauptseite des DGT bekannt gegeben.

Ab wann ist meine Anmeldung gültig?

Mit dem Eingang Deiner Gebühren auf unserem Veranstaltungskonto, sowie der Rücksendung Deines Vertrags an uns ist Deine Anmeldung gültig. Die Höhe Deiner Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen und nach der Art Deiner Anmeldung (also als Händler, Gruppe oder Künstler). Deine Gebühren stehen im Vertrag, den wir Dir zusenden.

Kann ich meine Teilnahme stornieren?

Solltest du aus irgendeinem Grund nicht teilnehmen können, so sag uns bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ab. Dann bekommst du deine Gebühren zurückerstattet. Bei kurzfristiger Absage wird es im Einzelfall geklärt. Bei einem grundlosen Nichterscheinen behalten wir uns vor, die Gebühren einzubehalten.

Kann man Personen nachmelden oder abmelden?

Sollte sich die Teilnehmerzahl in kleiner Zahl ändern, so reicht uns diese Info am Tag der Anreise. Dann bekommt Ihr das Geld zurück oder Ihr zahlt dementsprechend die Lagergebühr vor Ort. Des Weiteren habt Ihr die Möglichkeit Eure hier hinterlegten Informationen über Euer persönliches Profil bis wenige Wochen vor Festivalbeginn selbstständig zu editieren. So auch die Teilnehmerzahl.

Was passiert, wenn die Veranstaltung abgesagt wird?

Sollte es zu einer vorzeitigen Absage der Veranstaltung bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungstermin durch den Veranstalter kommen, so werden die gezahlten Gebühren zurückerstattet. Muss die Veranstaltung kurzfristig aufgrund von Elementarereignissen und/oder anderen Gefahrensituationen abgesagt werden, so behält sich der Veranstalter vor, die gezahlten Gebühren, einzubehalten. Weitere Informationen hierzu auf Anfrage.

Wie ist es um die Sicherheit auf dem Festival bestellt?

Wir legen sehr viel Wert darauf, dass die Veranstaltung reibungslos abläuft. Für Teilnehmer so wie Besucher. Diesbezüglich entwickeln wir ein speziell auf dieses Gelände abgestimmtes Sicherheitskonzept. Wir prüfen alle möglichen Gefahrensituationen und werden diesbezüglich Lösungen konzipieren, die die bestmögliche Sicherheit gewährleisten. Ein Datenblatt zum Download werden wir zu gegebenem Zeitpunkt zur Verfügung stellen.

Gibt es Parkmöglichkeiten?

Für Teilnehmer gibt es in unmittelbarer Nähe einen Parkplatz. Dieser befindet sich etwa 500m vom Gelände entfernt.

Gibt es Parkplätze für Camper?

Darsteller und Händler die im Bus oder WoMo übernachten, erhalten einen eigenen Parkplatz in der Nähe des Festivalgeländes. Strom nach Absprache.

Anreisemöglichkeiten?

Die Anreise erfolgt in erster Linie mit dem Auto, Fahrrad, Mofa, E-Bike oder Zeppelin. Des Weiteren kann mit dem Bus von Engen oder Singen aus, angereist werden.

Gibt es Toiletten und Duschen?

Für Hygiene und Notdurft ist gesorgt. Für die Teilnehmer werden wir Duschen bereithalten. Ebenso gibt es genügend Sanitäre Anlagen auf dem Gelände.

Gibt es barrierefreie Toiletten?

Barrierefreie sanitäre Anlagen wird es an leicht zugänglichen Stellen auf dem Festivalgelände geben.

Gibt es private Toiletten?

Die Möglichkeit, ein privates Toilettenhäuschen zu ordern, besteht nicht.

Wie werden die Plätze verteilt?

Nach erfolgter Anmeldung am Infostand wird dir dein Platz zugeteilt. Die zugewiesenen Plätze richten sich nach unserem Planungsaufbau. Spezielle Platzwünsche können unter Umständen berücksichtigt werden. Nehmt dafür bitte direkt mit uns unter bewerbung@dgt.events auf.

Bis wann muss ich abreisen?

Abreise ist bis Montag 18 Uhr möglich, jedoch nicht vor Sonntag 20 Uhr.

Was mach ich mit meinem Müll?

Für die Müllentsorgung stehen auf dem Gelände Container bereit. Jedoch möchten wir Dich bitten, den selbstverursachten Müll, wenn es geht, wieder mitzunehmen. Wir selbst als Organisatoren werden versuchen so wenig Abfall wie möglich zu erzeugen und bspw. auf wiederverwendbares Geschirr und ähnliches zu achten. Wir wollen ein grünes Festival und bitten Dich darum, uns mit Deiner Hilfe dabei zu unterstützen, indem auch Du auf einen umweltverträglichen Umgang achtest.

Gibt es Einkaufsmöglichkeiten?

In unmittelbarer Nähe zu unserem Veranstaltungsgelände gibt es einen Netto. Dieser ist etwa 500m entfernt. Dort gibt es auch einen Bäcker. Im Nachbarort Volkertshausen gibt es einen Edeka. Dieser ist etwa 2Km entfernt.

Wie sieht die Wasser- und Stromversorgung aus?

Wasser und Strom bekommen nur diejenigen, die dies im Vorfeld angemeldet und in ihren Verträgen stehen haben. In erster Linie Gastrobetriebe und einzelne Händler. Für Lagergruppen gibt es in regelmäßigen Abständen Wasserentnahmestellen.

Gibt es Feuerholz?

Feuerholz wird von uns bereitgestellt.

Sind Waffen erlaubt?

Waffen sind erlaubt, sofern sie der Darstellung dienen und sie nicht unter das Waffengesetz fallen. Das tragen von Schwertern, Äxten etc. ist gestattet, sofern diese nicht scharf sind. Aus Sicherheitsgründen wird darauf hingewiesen, das Tragen und das Nutzen der Waffen einzustellen, sobald der Eigentümer der Waffe Alkohol getrunken hat.

Gibt es Werbematerial?

Wir werden einen Verkaufsstand mit Werbematerial haben. An diesem könnt Ihr Euch mit Shirts, Pullis und anderem eindecken.

Sind Tiere erlaubt?

Das mitbringen von Tieren ist gestattet, solange es sich um haushaltsübliche Tiere und Mengen handelt. Zu diesen Tieren zählen:

  • Frettchen
  • Hunde
  • u.U. Katzen
  • Hausratten

Von allen anderen Tieren raten wir ab. Bitte keine Kühe, Schafe, Hühner oder Elefanten mitbringen. Alle Tiere sind stets an der Leine zu führen. Für Hunde, die unter der Kategorie „Kampfhunde“ gelistet sind, besteht eine Maulkorbpflicht. Die Notdurft ist vom Besitzer fachgerecht zu entsorgen. Evtl. während der Veranstaltung verstorbene Tiere dürfen nicht auf dem Gelände vergraben werden.

Was ist verboten?

Wie überall gibt es auch bei uns einige Gegenstände die verboten sind. Dazu gehören:

  • Drogen jeglicher Art
  • Waffen die unter das Waffengesetz fallen
  • Gaskocher mit Gaskartuschen
  • Trockeneis

Foto und Bildmaterial?

Grundsätzlich ist es gestattet, Fotos und Filme zu machen, sofern Ihr die DSGVO beachtet. Solltet Ihr Bildmaterial für Werbezwecke nutzen wollen, so ist dies mit dem Veranstalter zu klären.

Darf ich mit meiner Drohne fliegen?

Die Nutzung von Flug-Drohnen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Der Veranstalter hält sich vor zur Erstellung von Werbematerial im Einzelfall von professionellen Betreibern Aufnahmen durch Flug-Drohnen erstellen zu lassen.

Wie sieht es mit Nachtruhe aus?

Eine Nachtruhe gibt es nicht. Wir bitten Euch jedoch, einen respektvollen Umgang zu pflegen und zu späterer Stunde an die schon Schlafenden zu denken.

Gibt es ein Fundbüro?

Für verloren und wiedergefundene Gegenstände, Kinder und Zeppeline, haben wir ein Fundbüro. Dieses befindet sich im großen Holzturm bei der Info.

§ 1 - Ort und Zeiten

„Das Große Treffen“ findet auf einem ehemaligen Reitgelände in Aach im Hegau im Landkreis Konstanz statt. Die Veranstaltung beginnt für die Teilnehmer am Dienstag, den 06.08.2024 um 10 Uhr und endet am Sonntag, den 11.08.2024 um 20 Uhr. Abbau auch am Montag, den 12.08.2024 bis 18 Uhr möglich. Teilnehmer, denen es nicht möglich ist bereits am Dienstag aufzubauen, haben Zeit bis Donnerstag um 19 Uhr. Das Gleiche gilt für Händler. Besucherzeiten sind am Freitag der 09.08.2024 von 12 bis 24 Uhr, Samstag der 10.08.2024 von 10 bis 24 Uhr und Sonntag der 11.08.2024 von 10 bis 20 Uhr. Händlern ist es selbst überlassen Ihre Stände schon in den Tagen davor zu betreiben oder nicht.

§ 2 - Verletzungen oder Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen

Führen Verletzungen oder Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder schriftlichen Vereinbarungen per Email zu Nachteilen für den Veranstalter, so ist dieser auf jeden Fall immer berechtigt Schadenersatz geltend zu machen. Teilnehmer und Veranstalter vereinbaren für den Fall, dass die Veranstaltung nicht durchführbar ist (Unglücke, Katastrophen, Unwetter oder ähnliche Vorkommnisse) und abgesagt oder abgebrochen wird, dass beide Parteien von ihrer Leistungspflicht befreit werden. Der Teilnehmer verwirkt seinen Anspruch auf Kostenerstattung und kann zur Zahlung einer Konventionalstrafe verpflichtet werden, wenn:

  1. eine Abnahme des Lagers oder der Darbietung wegen Mängel durch Veranstaltungsleitung oder Behörden nicht erfolgt;
  2. er sein Lager vor Beendigung der Veranstaltung abbaut;
  3. er bei seiner Darbietung (Umfang Darbietung, Anzahl Akteure oder Aufführungszeiten) wesentlich von der Anmeldung per Email und dem beiliegenden Anmeldeformular abweicht;
  4. der Platz anschließend vom Teilnehmer nicht ordnungsgemäß gesäubert wurde;
  5. die Grasnarbe bei Lagerfeuern nicht entfernt wird und nachher wieder ordnungsgemäß eingesetzt wird;
  6. gegen eine Anordnung des Veranstalters verstoßen wird.

§ 3 - Mediennutzung und -erstellung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm zugesandte Fotos, Texte und Datenträger vom Veranstalter zu Werbezwecken jederzeit verwendet werden dürfen. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit, sein Recht am Bild auch während der Veranstaltung an den Veranstalter abzutreten, um die Bewerbung in den Medien zu ermöglichen. Bewerbung von anderen Veranstaltungen durch Drucksorten o.Ä. ist auf dem Gelände nur durch ausdrückliche vorherige Erlaubnis durch den Veranstalter gestattet.

§ 4 - Teilnahme und Gebühren

Alle Teilnehmer und Händler melden sich vor Aufbau im Organisationsbüro im Turm vor der Arena an. In der Mitte des Geländes. Dort erhalten die Teilnehmer und Händler sämtliche Unterlagen, Bänder und Informationen. Als angemeldet gilt nur, wer seinen Teilnehmerbetrag bzw. Standgebühr schon im Vorfeld überwiesen hat und eine Anmeldebestätigung vorweisen kann. In Ausnahmefällen können Teilnehmer- und Standgebühren zurückerstattet werden, bzw. vor Ort nachbezahlt werden.

§ 5 - Platzeinteilung & Abstellen von Fahrzeugen

Platzeinteilung der Stände, Zelte, Lager u.Ä. bleibt dem Veranstalter überlassen. Der zugeteilte Platz darf ohne Erlaubnis nicht an Dritte weitergegeben werden. Platzverschiebungen bleiben dem Veranstalter überlassen, sofern diese durch Ausbleiben eines anderen Teilnehmers für notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Fahrzeuge dürfen ab Freitag den 11.08.2023 um 9 Uhr bis zum Veranstaltungsende am Sonntag um 20 Uhr nicht mehr auf das Veranstaltungsgelände. Teilnehmer- und Schaustellerfahrzeuge werden auf dem extra dafür vorgesehenen Teilnehmerparkplatz abgestellt. Grundsätzlich hat jeder Teilnehmer und Händler der seinen Aufbau beendet hat, sein Fahrzeug vom Gelände zu bringen. Wohnwagen, Campingzelte usw. werden ebenfalls auf dem Schaustellerparkplatz abgestellt.

§ 6 - Haftungsausschluss

Trotz Bewachung übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Materialien oder Gegenständen des Teilnehmers. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Personen oder Sachschäden, die durch Unfälle jeglicher Art oder aus sonstiger Veranlassung erwachsen, noch für daraus erwachsende Folge- oder Spätschäden. Bei Störung in der Belieferung von Strom und Wasser übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung und kann auch nicht durch dadurch entstehende Schäden oder eintretenden Verdienstausfall haftbar gemacht werden. Die Teilnahme an Schlachtszenarien setzt einen Haftungsausschluss des Veranstalters und absolute Nüchternheit des Teilnehmers voraus. Der private, kommerzielle Verkauf von Waren von den Lagerteilnehmern ist ausdrücklich untersagt, wenn nicht vorher schriftlich anders vereinbart.

§ 7 - Feuer - und Kochstellen

Jede teilnehmende Gruppe hält mindestens einen geprüften, zulässigen 6kg Feuerlöscher in ihrem Lager bereit. Einzelteilnehmer ohne Gruppenzugehörigkeit sind dazu ebenso verpflichtet. Der Veranstalter/ Feuerwehr behalten sich vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Lagerfeuer und Feuerkochstellen sind erlaubt, wenn die Grasnarbe sorgfältig entfernt wird und nach der Veranstaltung wieder ordnungsgemäß eingesetzt wird. Aus Sicherheitsgründen ist die Nutzung von Gaskartuschenbetriebenen Geräten in den Lagern ausdrücklich untersagt. Das kochen mit gasbetriebenen Brätern und Hockerkochern ist nur erlaubt, wenn die Gasflaschen und Kochmedien die nötigen Zulassungen, geltende Prüfsiegel besitzen und die zulässigen Druckminderer verwendet werden.

§ 8 - Ordnung bzgl. Kleidung, Lager und Händlerständen

Die Kleidung, das Lager und die Händlerstände müssen dem Stil und dem Ambiente ihres darstellenden Genres entsprechen. Grundsätzlich sind Plastikfolien, Tüten. Kunststofftüten, Folien u.Ä. nicht erlaubt. Es sei denn, sie dienen explizit der Darstellung. Der Stand/Lagerplatz und die Fläche darum sind durch tägliche Reinigung sauber zu halten. Entstandene Schäden an Platz und Wegen durch den Teilnehmer sind baldmöglichst oder spätestens nach Abbau durch diesen zu beseitigen. Wasseranschlüsse sind an mehreren zentralen Stellen vorhanden. Ein Umbau der Anschlüsse darf nur nach vorheriger Genehmigung und mit Rücksprache des Veranstalters durchgeführt werden. Weiterführungen sind vom Teilnehmer selbst zu stellen. Das Gleiche gilt für Stromanschlüsse. Jeder Teilnehmer mit gastronomischem Angebot hat öffentliche Müllbehälter bereitzustellen und diese selbst in die Veranstaltungscontainer zu entsorgen. Jeder Teilnehmer hat alle gesetzlichen Pflichten zur Preisauszeichnung, zu den hygienischen und sanitären Vorschriften, und den steuerlichen Gesetzen in Deutschland genauestens einzuhalten. Hält er sich nicht an diese gesetzlichen Vorschriften, so kann dies zum Abbau führen, auch während einer laufenden Veranstaltung und muss für eventuelle Forderungen oder Strafen der Behörden selbst aufkommen und diese dem Veranstalter gegebenenfalls zurückerstatten.

§ 9 - Verhalten während Auf- und Abbauzeiten

Die Aufbauzeiten beginnen ab Dienstag, 08.08.23 um 10 Uhr und müssen bis Donnerstag 10.08.23 um 19.00 Uhr abgeschlossen sein. Alle Fahrzeuge sind ab diesem Moment bis zum Veranstaltungsende nicht mehr innerhalb des Geländes erlaubt. Die Veranstaltung endet am Sonntag 13.08.23 um 20:00 Uhr und ab 20:00 darf mit dem Abbau begonnen werden. Keinesfalls darf davor mit Abbauarbeiten begonnen werden, da sich noch Besucher im Gelände aufhalten. Der Abbau sollte spätestens am Montagabend 14.08.23 bis 18 Uhr abgeschlossen sein. Die Rasenflächen dürfen nur innerhalb des Veranstaltungsgeländes während des Auf- und Abbaus und natürlich auf dem Darsteller Parkplatz befahren werden.
Angrenzende Wiesen und Grundstücke dürfen nicht befahren werden!

§ 10 - Feuerholz

Holz liegt an zentraler Stelle zur Selbstabholung bereit. Die Verwendung von Motorsägen ist jederzeit auf dem Holzplatz unter Verwendung der vorgeschriebenen Schutzausrüstung und außerhalb der Veranstaltungszeiten erlaubt. Nicht verbrauchtes Holz ist gestapelt zu hinterlassen.

§ 11 - Vermeidung von Läm vor 08:00 Uhr

Holz sägen mit der Kettensäge, Heringe einschlagen, Holz spalten und ähnlich Lärm produzierende Tätigkeiten, sind vor 8 Uhr morgens aus Respekt gegenüber anderen Teilnehmern strickt untersagt und nur in Notfällen gestattet.

§ 12 - Haltung von Hunden auf dem Festivalgelände

Für Hunde gilt eine generelle Leinenpflicht. Hundehalter sind angewiesen, die für ihren Hund erforderlichen Maßnahmen zu erfüllen wie z.B. die Maulkorbpflicht. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Hinterlassenschaften sind selbst zu entsorgen.

§ 13 - Ergänzende Vertragsbestandteile

Ergänzende Vertragsbestandteile und Nebenabreden bedürfen der Schriftform per Email. Sollte eine der Klauseln dieses Vertrags unwirksam sein, so betrifft dieses den Vertrag im Übrigen nicht. In einem solchen Fall ist die Klausel so auszulegen, wie dies der Sicherheit der Besucher und dem Zweck der Veranstaltung am Nächsten kommt. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.

Weitere Informationen

Wie melde ich mich an?

Ganz einfach. Du bist Künstler, möchtest als Gruppe oder Händler am DGT teilnehmen, dann fülle einfach das entsprechende Formular aus. Du findest alle Formulare unter „Teilnahme“. Möchtest Du Dich gleich in mehreren Kategorien anmelden, also bspw. als Künstler und Händler, so nutze bitte das Formular „Mehrfachanmeldung“. Du kannst Dich mit einem Nutzernamen und einer Email nur einmal anmelden.

Wann ist meine Teilnahme am DGT bestätigt?

Mit der Anmeldung teilst Du uns alle Informationen mit, die wir für den Vertrag benötigen. In diesem Vertrag stehen nochmals alle wesentlichen Informationen drin, die wir von Dir haben und darüber hinaus alle Informationen, die Du von uns benötigst. Hier legen wir auch die fälligen Gebühren fest, die sich durch Deine Standgebühr und/oder durch die Anzahl der Teilnehmer berechnet. Wir schicken Dir im Anschluss Deinen Vertrag zu und erst wenn die von uns geforderten Gebühren auf unserem Konto eingegangen sind, ist der Vertrag wirksam und Deine Teilnahme am DGT erfolgreich bestätigt.

Kann ich meine Daten im Nachhinein bearbeiten?

Nachdem Du Dich hier auf dieser Seite angemeldet hast, erstellen wir Dir Dein persönliches Profil. Du erhältst auch sofort eine Email, in welcher Du Deine persönlichen Daten einsehen kannst. Diese kannst Du dann ganz einfach über Dein persönliches Profil auch nachträglich editieren und verändern. Hier kannst Du Dir auch Deinen persönlichen Avatar hochladen. Weiterhin hast Du die Möglichkeit während des Anmeldevorgangs ein Bild hochzuladen. Dieses Bild dient uns dazu, zu einem späteren Zeitpunkt Dich, Deine Gruppe oder Deinen Stand mit bspw. Deinem Logo auf der Website zu bewerben, wenn Du das möchtest. Die Möglichkeit Dein Profil, also alle Deine hinterlegten Informationen zu bearbeiten, werden wir einige Wochen vor Beginn des Festivals einstellen, da wir dann mit gesicherten Informationen die finale Festivalplanung abschließen müssen. Dein Profil findest Du hier.

Ich habe schon einen Vertrag. Kann ich mir trotzdem ein Profil anlegen?

Wenn Du mit uns bereits über Facebook oder auf anderem Weg einen Vertrag abgeschlossen hast, aber gerne auch hier ein Profil führen würdest, so wähle einfach das Teilnehmerformular aus, das zu Dir passt und setze das Häkchen bei „Ja“ unter „Hast Du schon einen Vertrag mit uns?“. Der Vorteil ein eigenes Profil hier online zu führen ist, dass wir mit Deinem Namen und ggf. Deinem Logo für Dich und das DGT werben können, solltest Du das wünschen.

Sind meine bei Euch hinterlegten Daten sicher?

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und geben uns größte Mühe Deine persönlichen Daten nicht aus der Hand zu geben. Was das heisst? Wir teilen Deine Daten mit keinem Dritten und sichern unser System so gut es geht gegen unbefugten Zugriff ab. Deine Daten werden wir nur zur Verarbeitung im Sinne der Anmeldung und Teilnahme am und als Werbung für das DGT nutzen. Weiterhin werden wir Dir anbieten einen Newsletter zu abonnieren, wofür wir einen externen Dienstleister aus Deutschland beauftragen werden, der wiederum dem Deutschen Datenschutz unterliegt. Hast Du weitere Fragen zu unserem Datenschutz, zögere nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Wie kann ich meine Daten löschen?

Ihr könnt über Euer Profil jederzeit die von Euch bei uns hinterlegten Daten einsehen. Ihr könnt uns jederzeit auffordern, Euer Profil vollständig zu löschen und Euch die bei uns aufgelaufenen und zwischengespeicherten Daten auszuhändigen. Siehe hierzu auch weitere Informationen in unserer Datenschutzerklärung.

Werbt Ihr mit mir?

Ja – wir würden gerne im Laufe der Zeit mit dem Namen Eurer Gruppe, Eurem Künstlernamen oder Eurem Händlernamen auf den Webseiten des DGT und darüber hinaus in unseren sozialen Netzwerken werben. Dabei würden wir neben Eurem Namen auch ggf. und so vorhanden mit einem Backlink zu Eurer Webseite in einer Art Übersicht aller Teilnehmer des DGT werben. Dies dient allen Teilnehmern als Übersicht, wer Teil des Festivals ist und der breiten Öffentlichkeit, um einen Einblick in die Vielfalt des Festivals zu gewinnen. Ihr könnt uns jederzeit mitteilen, dass Ihr nicht Teil einer solchen Übersicht sein möchtet, was wir natürlich respektieren. Wir werden über die Einrichtung und Veröffentlichung einer solchen Werbeseite informieren.

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